Berufshaftpflichtversicherung
Gothaer Berufshaftpflichtversicherung
Sichern Sie Ihr Berufsrisiko ab
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich dabei auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebsangehörigen zurechnen lassen. Dabei können nicht versicherte Ansprüche unter Umständen auch existenzbedrohend sein. Mit der Berufshaftpflichtversicherung der Gothaer sind Sie bestens abgesichert.
- Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen und Übernahme der Gerichtskosten
- Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
Baukastenlösung Gothaer GewerbeProtect
Die Berufshaftpflichtversicherung ist genau auf Ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten und kann im Rahmen von Gothaer GewerbeProtect als Baustein versichert werden.
Was versteht man eigentlich unter Berufshaftpflicht?
Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Richter, Unternehmensberater und andere beratende Berufe benötigen eine Berufshaftpflicht.
Denn aufgrund der beratenden Tätigkeit kann es auch einmal zu Fehlberatungen oder bei Ärzten zu Fehldiagnosen etc. kommen und der Geschädigte fordert Schadensersatz. Mit der Berufshaftpflichtversicherung sind solche Schäden abgesichert.
Denn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebsangehörigen zurechnen lassen. Dabei können nicht versicherte Ansprüche unter Umständen auch existenzbedrohend sein.
Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung ab?
Haftpflichtschäden können existenzgefährdend sein. Der Trend der Gerichte, Geschädigten immer höhere Summen zuzusprechen, hält an. Für folgende Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung daher besonders sinnvoll:
- Anwaltsnotare
- Ärzte/Zahnärzte
- Apotheker
- Architekten und Bauingenieure
- Berufsbetreuer
- Buchhalter
- Haus- und Grundstücksverwalter
- Immobilienmakler
- Inkassodienstleister
- Notare
- Öffentlich bestellte Gutachter
- Rechtsanwälte
- Richter
- Selbständig Tätige im Gesundheitswesen
- Steuerberater
- Trainer (Fitnessbranche)
- Unternehmensberater
- Wirtschaftsprüfer
Für welche Schäden besteht bei der Berufshaftpflicht Versicherungsschutz?
Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Apotheker, Architekten und Bauingenieure erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Anwaltsnotare, Buchhalter, Haus- und Grundstücksverwalter, Immobilienmakler, Inkassodienstleister, Notare, Gutachter, Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater, Unternehmensberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer werden Vermögensschäden versichert. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Was Sie noch über die Berufshaftpflichtversicherung wissen sollten
Was ist in der Berufshaftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist – nach Umfang des Versicherungsvertrages der Berufshaftpflichtversicherung – die gesetzliche Haftpflicht für Schadensersatzansprüche aus der Ausübung der beschriebenen Tätigkeit.
Wen schützt die Berufshaftpflichtversicherung?
In der Berufshaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer sowie für Ihr angestelltes Personal, dessen Fehlverhalten Sie sich ebenfalls zurechnen lassen müssen.
Bis zur welcher Höhe leistet die Berufshaftpflichtversicherung?
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Wonach richtet sich die Höhe der Deckungssummen?
Bei einigen Pflichtversicherungen (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer) sind Mindestversicherungssummen gesetzlich vorgegeben. In Abhängigkeit von den größten Mandaten, evtl. vereinbarter Haftungsbeschränkungen etc. kann sich ein hiervon abweichender Deckungssummenbedarf ergeben. Die Deckungssumme wird auf den individuellen Bedarf abgestimmt.
Beispielhafte Deckungssummen ausgewählter Berufsgruppen:
- Ärzte und Apotheker
Drei Mio. Euro für Personen-, eine Mio. Euro für Sach- und 300.000 Euro für Vermögensschäden - Architekten und Bauingenieure
Fünf Mio. Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden - Steuerberater
Eine Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat gem. § 67 a StbG durch vorformulierte Vertragsbedingungen die Haftung begrenzt - Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer
Eine Mio. Euro pro Versicherungsfall, bei Verwendung allgemeiner Auftragsbedingungen mit Haftungsbegrenzung oder Prüfung börsennotierter Gesellschaften liegt die Deckungssumme verpflichtend bei vier Mio. Euro
Wo gilt die Berufshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung gilt in jedem Fall für Ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland und entspricht bei Pflichtversicherungen mindestens dem gesetzlich geforderten Geltungsbereich. Sollten Sie Bedarf für darüber hinausgehenden Versicherungsschutz haben, sprechen Sie uns gerne an.
Welche Ausschlüsse gibt es?
Neben den allgemeinen Ausschlüssen der Haftpflichtversicherung gibt es noch berufs-/betriebsspezifische nicht versicherte Risiken.
Beispielhafte Ausschlüsse ausgewählter Berufsgruppen in der Berufshaftpflichtversicherung:
- Ärzte
- Nutzung von Apparaten oder Durchführung von Behandlungen, die nicht in der Heilkunde anerkannt sind
- Kosmetische Eingriffe/Operationen, die nicht medizinisch indiziert sind
- Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG)
- Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
- Apotheker
- Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG)
- Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb oder Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
- Architekten und Bauingenieure
- Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
- Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungsleistung tretenden Ersatzleistungen
- Schäden aus der Überschreitung eigener Fristen und eigener Termine
- Sowiesokosten
- Schäden, die Folge eines bewusst gesetz-, vorschrifts- oder pflichtwidrigen Verhaltens sind
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